Mitglieder
Feuerwehrdienstleistende der aktiven Wehr, sowie Feuerwehranwärter/-innen ab dem 12. Lebensjahr, können als aktives Mitglied in den Feuerwehrverein aufgenommen werden. Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich (Aufnahmeformular) beim Vorstand einzureichen und erfolgt in der Regel zusammen mit dem Eintritt in die aktive Wehr.
Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglieder, wenn sie mehrere Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben und nicht aus dem Verein austreten.
Einzelpersonen, Familien, Vereine, Verbände und Firmen können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein durch besondere finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen. Der Antrag auf Fördermitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Feuerwehrdienstleistende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben. Die Ernennung der Ehrenmitglieder erfolgt durch den Vorstand.